AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Personenbeförderung und Transportdienstleistungen durch die Firma RoadRoom

André Schiefelbein
Eisenbahnstr. 75
16225 Eberswalde

im folgenden RoadRoom genannt.

  • Für unsere Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.
  • Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht.
  • Wir bieten im Rahmen unserer Genehmigung durch die Stadt Eberswalde Beförderungen von Personen im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG an; dazu gehören: Flughafenzubringerdienste, Privatbeförderungen, Chauffeurdienste und Geschäftsfahrten, sowie grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr und die Veranstaltung von Reisen.
  • Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die RoadRoom sie schriftlich akzeptiert hat.
  • Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen. Sie beinhaltet den termingemäßen und sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl und deren Gepäck zum Zielort. Hierfür legt RoadRoom das jeweilige Fahrzeug fest und berücksichtigt dabei die besonderen Vertragsabsprachen. RoadRoom verpflichtet sich Sorge zu tragen für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der eingesetzten Fahrzeuge. Diese sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu versichern und zu konzessionieren.
  • RoadRoom behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, oder Fahrzeuge mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.
  • Bei Abbruch der Fahrt aus genannten Gründen, ist der volle Fahrpreis zu entrichten.
  • RoadRoom nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online entgegen. Sollte die Annahme einer aufgrund einer Anfrage als Auftrag definierten Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich RoadRoom den Rücktritt vor.
  • Ein Anspruch auf Teilnahme gilt grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit vom vereinbarten Ort zum vereinbarten Ziel. Abweichungen müssen RoadRoom vor ihrer Ausführung gemeldet und von uns mit gegebenenfalls geändertem Preis bestätigt werden. Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen ebenfalls der Bestätigung.
  • Änderungswünsche zu vereinbarten Abholzeiten sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Abholungen an Flughäfen und Bahnhöfen ist die vereinbarte Abholzeit maßgeblich. Unsere Fahrer warten bis zu 30 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Nach Ablauf der Wartezeit werden Standkosten in Rechnung gestellt.
  • Bei der Personenbeförderung im Auftrag natürlicher Personen gilt der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Abrechnung nach gefahrenen Kilometern gilt die zuvor vereinbarte Route. Pauschalpreise sind vor Fahrtantritt abzusprechen. Parkkosten sowie vorgestreckte Auslagen sind nicht im Fahrpreis enthalten. Insbesondere gilt dies für Kosten, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von befördernden Personen in Auftrag gegeben werden.
  • Bei der Personenbeförderung im Auftrag natürlicher Personen behält sich RoadRoom vor, den Fahrpreis bei Fahrtantritt bar einzufordern. Rechnungen sind zwei Wochen nach Erhalt zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben.
  • Kommt aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, eine Fahrt nach Auftragserteilung nicht zur Durchführung, so kann eine Gebühr erhoben werden.
  • Bis 8 Wochen vor Transport / Reisebeginn berechnet RoadRoom eine Stornopauschale von 25% des Auftragswertes.
  • Bis 4 Wochen vor Transport / Reisebeginn berechnet RoadRoom eine Stornopauschale von 50% des Auftragswertes.
  • Danach beträgt die Stornopauschale 100% des Auftragswertes.
  • RoadRoom haftet dem Kunden mit Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.
  • Die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden am Gepäck wird die Haftung auf EUR 1.000.- pro Fahrgast begrenzt. Bei Sachschäden an transportierten Motorrädern wird die Haftung auf 40€/kg begrenzt. Transportschäden müssen direkt bei Übergabe angezeigt und dokumentiert werden.
  • Für die Motorräder, die für Touren mit oder ohne Guide transportiert werden, besteht eine Haftpflicht- und Transportversicherung bei der ERGO nach den DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 (DTV Güter 2000) Fassung September 2016 Volle Deckung.
  • RoadRoom haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftliche Folgen, soweit diese nicht von der Firma verschuldet wurden. Dazu zählen z.B. Verspätungen / Verzögerungen, verursacht durch Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle, schlechte Witterung oder andere Arten höherer Gewalt.
  • Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens RoadRoom sind schriftlich innerhalb 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages einzureichen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche zur Durchführung des Auftrages benötigten Daten mitzuteilen. Dazu zählen: Name des Fahrgastes, Datum und Uhrzeit der Fahrt, Auftragsort, Anzahl der Personen und Gepäckstücke, sowie bei Abholung am Flughafen die Flugnummer des Fahrgastes. RoadRoom ist nicht verpflichtet, die überlieferten Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Für Schäden bei fehlerhafter Übermittlung übernimmt die Firma keine Haftung.
  • Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Teilnehmer im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein und alle gesundheitlichen Anforderungen für die Ein- und Ausreise zu erfüllen.
  • Wir empfehlen für alle Reisen eine Auslandskrankenversicherung und einen Kfz-Schutzbrief!
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Erfüllung unserer Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern, das bedeutet, der Kunde hat sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit der Fahrzeuge und des Fahrers, seine eigene und die Sicherheit anderer Teilnehmer sowie Dritter nicht gefährdet wird.
  • Für Fahrgäste gilt die Anschnallpflicht. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn die Firma bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
  • Bei vom Kunden zu vertretender vorzeitiger Beendigung oder Abbruch einer Fahrt / Reise berechnen wir den vollen Preis.
  • Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber (Andre Schiefelbein, Eisenbahnstr. 75, 16225 Eberswalde) informieren.
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  • Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.
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  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 16225 Eberswalde/Brandenburg.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein bzw. werden, so sind die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung dann so auszulegen und zu ergänzen, wie sie dem Willen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke in diesem Vertrag.