AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Personenbeförderung und Transportdienstleistungen durch die Firma RoadRoom
André Schiefelbein
Jägerstr. 14
16227 Eberswalde
im folgenden RoadRoom genannt.
- Für unsere Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.
- Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht.
- Wir bieten im Rahmen unserer Genehmigung durch die Stadt Eberswalde Beförderungen von Personen im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG an; dazu gehören: Flughafenzubringerdienste, Privatbeförderungen, Chauffeurdienste und Geschäftsfahrten, sowie grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr und die Veranstaltung von Reisen.
- Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die RoadRoom sie schriftlich akzeptiert hat.
- Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen. Sie beinhaltet den termingemäßen und sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl und deren Gepäck zum Zielort. Hierfür legt RoadRoom das jeweilige Fahrzeug fest und berücksichtigt dabei die besonderen Vertragsabsprachen. RoadRoom verpflichtet sich Sorge zu tragen für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der eingesetzten Fahrzeuge. Diese sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu versichern und zu konzessionieren.
- RoadRoom behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, oder Fahrzeuge mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.
- Bei Abbruch der Fahrt aus genannten Gründen, ist der volle Fahrpreis zu entrichten.
- RoadRoom nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online entgegen. Sollte die Annahme einer aufgrund einer Anfrage als Auftrag definierten Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich RoadRoom den Rücktritt vor.
- Ein Anspruch auf Teilnahme gilt grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit vom vereinbarten Ort zum vereinbarten Ziel. Abweichungen müssen RoadRoom vor ihrer Ausführung gemeldet und von uns mit gegebenenfalls geändertem Preis bestätigt werden. Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen ebenfalls der Bestätigung.
- Änderungswünsche zu vereinbarten Abholzeiten sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Abholungen an Flughäfen und Bahnhöfen ist die vereinbarte Abholzeit maßgeblich. Unsere Fahrer warten bis zu 30 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Nach Ablauf der Wartezeit werden Standkosten in Rechnung gestellt.
- Bei der Personenbeförderung im Auftrag natürlicher Personen gilt der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Abrechnung nach gefahrenen Kilometern gilt die zuvor vereinbarte Route. Pauschalpreise sind vor Fahrtantritt abzusprechen. Parkkosten sowie vorgestreckte Auslagen sind nicht im Fahrpreis enthalten. Insbesondere gilt dies für Kosten, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von befördernden Personen in Auftrag gegeben werden.
- Bei der Personenbeförderung im Auftrag natürlicher Personen behält sich RoadRoom vor, den Fahrpreis bei Fahrtantritt bar einzufordern. Rechnungen sind zwei Wochen nach Erhalt zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben.
Kraftstoffbedingte Preisanpassung
Bei Beförderungs- und Transportaufträgen, deren vereinbarter Leistungstermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt, kann RoadRoom den vereinbarten Preis anpassen, wenn sich die für die Durchführung des Auftrags maßgeblichen Kraftstoffkosten nach Vertragsschluss erheblich erhöhen.
Eine erhebliche Erhöhung liegt vor, wenn der veröffentlichte durchschnittliche Kraftstoffpreis für die benötigte Kraftstoffart gegenüber dem bei Vertragsschluss geltenden Preis um mindestens 10 Prozent gestiegen ist. Maßgeblich sind die für Deutschland veröffentlichten Kraftstoffpreisdaten der Europäischen Kommission („Weekly Oil Bulletin“) oder eine an deren Stelle tretende vergleichbare amtliche Veröffentlichung.
Die Preisanpassung darf ausschließlich die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kraftstoffkosten berücksichtigen. Sie wird nach folgender Formel berechnet:
geplante Fahrstrecke in Kilometern × durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch des eingesetzten Fahrzeugs je Kilometer × Differenz zwischen dem Kraftstoffpreis bei Vertragsschluss und dem maßgeblichen Kraftstoffpreis vor Durchführung des Auftrags.
RoadRoom wird den Kunden rechtzeitig vor Durchführung des Auftrags in Textform über den Grund und die konkrete Berechnung der Preisanpassung informieren. Auf Verlangen werden dem Kunden die Berechnungsgrundlagen nachgewiesen.
Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung des vereinbarten Gesamtpreises um mehr als 5 Prozent, kann der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Mitteilung, spätestens jedoch vor Beginn der Leistung, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
Sinken die maßgeblichen Kraftstoffkosten gegenüber dem bei Vertragsschluss geltenden Preis, wird eine entsprechende Senkung nach derselben Berechnungsmethode an den Kunden weitergegeben.
Für Pauschalreiseverträge gelten ausschließlich die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts.
- Kommt aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, eine Fahrt nach Auftragserteilung nicht zur Durchführung, so kann eine Gebühr erhoben werden.
- Bis 8 Wochen vor Transport / Reisebeginn berechnet RoadRoom eine Stornopauschale von 25% des Auftragswertes.
- Bis 4 Wochen vor Transport / Reisebeginn berechnet RoadRoom eine Stornopauschale von 50% des Auftragswertes.
- Danach beträgt die Stornopauschale 100% des Auftragswertes.
Absage oder Rücktritt durch RoadRoom
RoadRoom ist berechtigt, einen Beförderungsauftrag vor Fahrtantritt abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn die sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Fahrt aufgrund eines von RoadRoom nicht zu vertretenden Umstands unmöglich oder unzumutbar wird. Dies gilt insbesondere,
- wenn an dem vorgesehenen Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Wartung kurzfristig ein unvorhersehbarer, sicherheitsrelevanter technischer Defekt auftritt und ein geeignetes Ersatzfahrzeug trotz zumutbarer Bemühungen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden kann,
- wenn der vorgesehene Fahrer kurzfristig, insbesondere wegen Erkrankung oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Umstands, ausfällt und trotz zumutbarer Bemühungen kein geeigneter Ersatzfahrer zur Verfügung steht, oder
- wenn die Durchführung der Fahrt wegen erheblicher Witterungseinflüsse, behördlicher Anordnungen, Straßensperrungen oder vergleichbarer Gefahren nicht sicher oder rechtlich zulässig möglich ist.
RoadRoom wird den Kunden über die Absage und deren Grund unverzüglich informieren. Soweit möglich und für beide Vertragsparteien zumutbar, wird RoadRoom dem Kunden zunächst einen Ersatztermin oder eine geeignete Ersatzbeförderung anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Wird keine Ersatzleistung vereinbart, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Leistung unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
Für Pauschalreiseverträge gelten vorrangig die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts.
- RoadRoom haftet dem Kunden mit Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.
- Die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden am Gepäck wird die Haftung auf EUR 1.000.- pro Fahrgast begrenzt.
- Für die Motorräder, die transportiert werden, besteht eine Verkehrshaftungsversicherung (VHV) bei der KRAVAG nach den DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 (DTV Güter 2000). Transportschäden müssen direkt bei Übergabe angezeigt und dokumentiert werden.
- RoadRoom haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftliche Folgen, soweit diese nicht von der Firma verschuldet wurden. Dazu zählen z.B. Verspätungen / Verzögerungen, verursacht durch Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle, schlechte Witterung oder andere Arten höherer Gewalt.
- Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens RoadRoom sind schriftlich innerhalb 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages einzureichen.
Behebung von Lackschäden an Motorrädern
Bei transportbedingten Kratzern oder vergleichbaren oberflächlichen Lackschäden an Motorrädern, insbesondere an Fahrzeugen von Harley-Davidson sowie an Motorrädern mit Sonder-, Effekt- oder Customlackierungen, besteht kein Anspruch auf den Austausch des betroffenen Bauteils, sofern der Schaden durch eine fachgerechte Lackier- oder Smart-Repair-Arbeit vollständig und wirtschaftlich angemessen behoben werden kann.
Die Schadensbeseitigung kann durch einen von RoadRoom oder dem zuständigen Versicherer ausgewählten qualifizierten Lackierfachbetrieb nach den in Deutschland üblichen fachlichen Standards erfolgen. Dabei muss nicht zwingend ein Originallack des Fahrzeugherstellers verwendet werden, sofern dieser nicht erhältlich ist oder dessen Verwendung nicht erforderlich ist. Zulässig ist in diesem Fall ein qualitativ gleichwertiger, fachgerecht angemischter Ersatzlack, sofern damit Farbton, Lackaufbau, Oberflächenbeschaffenheit und Erscheinungsbild des ursprünglichen Zustands bestmöglich wiederhergestellt werden.
Vor Durchführung der Reparatur wird der Kunde über die vorgesehene Art der Schadensbeseitigung informiert. Der Kunde darf die vorgeschlagene Reparatur nicht ohne sachlichen Grund ablehnen.
Kann der ursprüngliche Zustand durch eine Lackierreparatur nicht fachgerecht und optisch gleichwertig wiederhergestellt werden oder verbleibt trotz fachgerechter Reparatur eine nachweisbare Wertminderung, richten sich die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Haftungsansprüche und zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
- Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche zur Durchführung des Auftrages benötigten Daten mitzuteilen. Dazu zählen: Name des Fahrgastes, Datum und Uhrzeit der Fahrt, Auftragsort, Anzahl der Personen und Gepäckstücke, sowie bei Abholung am Flughafen die Flugnummer des Fahrgastes. RoadRoom ist nicht verpflichtet, die überlieferten Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Für Schäden bei fehlerhafter Übermittlung übernimmt die Firma keine Haftung.
- Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Teilnehmer im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein und alle gesundheitlichen Anforderungen für die Ein- und Ausreise zu erfüllen.
- Wir empfehlen für alle Reisen eine Auslandskrankenversicherung und einen Kfz-Schutzbrief!
- Der Kunde verpflichtet sich, die Erfüllung unserer Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern, das bedeutet, der Kunde hat sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit der Fahrzeuge und des Fahrers, seine eigene und die Sicherheit anderer Teilnehmer sowie Dritter nicht gefährdet wird.
- Für Fahrgäste gilt die Anschnallpflicht. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn die Firma bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Bei vom Kunden zu vertretender vorzeitiger Beendigung oder Abbruch einer Fahrt / Reise berechnen wir den vollen Preis.
- Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber (Andre Schiefelbein, Eisenbahnstr. 75, 16225 Eberswalde) informieren.
- Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen, sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.
- Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.
- Zugriffsdaten
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- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 16225 Eberswalde/Brandenburg.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein bzw. werden, so sind die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung dann so auszulegen und zu ergänzen, wie sie dem Willen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke in diesem Vertrag.
